Kosten
Gerne werde ich Ihnen eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten geben, damit die Berechnung der anwaltlichen Tätigkeit von Anfang an nachvollziehbar ist. Ich werde prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.
Oft sind die Kosten deutlich niedriger als befürchtet. Außerdem kann durch eine angemessene Honorarvereinbarung auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingegangen und eine für beide Seiten faire Vergütung vereinbart werden.
In Scheidungssachen biete ich eine kostenlose Erstberatung an.