Bußgeldverfahren
Sie haben unangenehme Post erhalten: einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid mit Geldbuße, Punkten, vielleicht sogar mit einem Fahrverbot. Ihnen wird vorgeworfen,
Sie seien zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel, hätten einen zu geringen Abstand eingehalten, die Vorfahrt missachtet, während der Fahrt mit dem Handy telefoniert oder mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen. Kann man den hier etwas machen? Man kann - und man sollte es auch.
Punkte, Fahrverbot, Fahrerlaubnis
Wenn das Punktekonto in Flensburg voll ist, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Die kann dann erst frühestens nach 6 Monaten neu erteilt werden. In der Regel muss dazu eine positive MPU vorgelegt werden.
Aber selbst ein nur einmonatiges Fahrverbot kann harte Folgen haben. Es ist nicht nur eine vorübergehende Einbuße an Mobilität. Viele sind auf ihren Führerschein beruflich angewiesen. Es droht der Verlust des Arbeitsplatzes.
Was tun?
Wer es in einer solchen Situation mit der Bußgeldbehörde aufnehmen möchte, hat meist schon verloren. Oft kann nur ein Spezialist beurteilen, ob die Messung und das Verfahren korrekt waren und ein Fahrverbot angemessen ist. Nicht selten gelingt es, ein Fahrverbot abzuwenden. Deshalb: Kümmern Sie sich um anwaltlichen Rat. Ich werde die Bußgeldakte einsehen und Sie gegenüber der Bußgeldbehörde, dem Gericht und der Führerscheinstelle vertreten.
Ich helfe Ihnen gerne!
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