Online Scheidung
Bei einer Online-Scheidung erfolgt die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant online und - soweit möglich - anhand von Formularen. Der Begriff "Online-Scheidung" ist missverständlich: Eine Scheidung nur übers Internet ist nicht möglich, denn spätestens im Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich vor Gericht erscheinen. Die Online-Scheidung ist auch nicht unbedingt kostengünstiger als eine "normale" Scheidung. Trotzdem hat sie einige Vorteile.
Was ist eine Online-Scheidung?
Bei der Online-Scheidung kommunizieren der Anwalt und der Mandant über das Internet, Telefon, Fax, Videochat. Ein persönlicher Besuch in der Kanzlei des Anwalts ist nicht erforderlich.
Eine Scheidung nur per Mausklick ist aber nicht möglich. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass das Gericht die Ehegatten im Scheidungsverfahren persönlich anhören muss. allerdings muss die Anhörung der Ehepartner nicht unbedingt im gleichen Termin und beim gleichen Familiengericht sein.
Die Online-Scheidung ist nur sinnvoll bei einer einvernehmlichen Scheidung.
Ist eine Online-Scheidung wirklich kostengünstiger?
Eher weniger. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren sind die gleichen, denn die sind gesetzlich geregelt und gelten auch für eine "Online-Scheidung". Die Gebühren für den Anwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem entsprechenden Vergütungsverzeichnis (VV RVG). Der Anwalt ist berufsrechtlich verpflichtet, sich an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Preiswerter ist die Online-Scheidung nur geringfügig, indem man sich Fahrtkosten erspart, als Arbeitnehmer keinen Urlaub für den Termin nehmen muss oder als Selbständiger keine Arbeitszeit verliert.
Welche Vorteile hat die Online-Scheidung?
Bei der Online-Scheidung erspart man sich - außer eventuell den Fahrtkosten zum Anwalt und eventuell den Urlaubstag und Verdienstausfall - Zeit: Es entsteht keine Wartezeit auf einen Termin beim Anwalt und die Zeit für eine Anreise zum Anwalt entfällt ebenso. Der ganze Ablauf vom ersten Kontakt zum Anwalt bis zum Einreichen des Scheidungsantrags ist wesentlich kürzer.
Wie läuft die Online-Scheidung ab?
Nach einer ersten Kontaktaufnahme über Telefon oder E-Mail erhalten Sie von mir einen Kostenvoranschlag und einen Fragebogen mit den für die Scheidung nötigen Angaben und das für das Scheidungsverfahren erforderliche Vollmachtformular.
Wenn Sie mich dann mit der Scheidung beauftragen wollen, füllen Sie den Fragebogen aus, fügen notwendige Unterlagen bei, z.B. die Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, unterschreiben die Vollmacht und schicken mir diese Unterlagen zurück - per Briefpost oder online. Ich entwerfe dann den Scheidungsantrag.
Etwaige Rückfragen klären wir telefonisch oder per E-Mail. Selbstverständlich können wir auch jederzeit einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Ist alles geklärt, reiche ich den Scheidungsantrag beim Gericht ein. Dies geht mittlerweile ebenfalls über das Internet, über einen besonders abgesicherten Weg, dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA).
Im Idealfall kann somit nach der ersten Kontaktaufnahme der Scheidungsantrag bereits am nächsten Tag beim Gericht eingereicht werden.
Ich helfe Ihnen gerne!
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir Ihr Anliegen mit dem folgenden Kontaktformular.
Die erste Einschätzung Ihres Anliegens per Telefon oder E-Mail ist für Sie kostenfrei - garantiert!
Bei einer beabsichtigten Scheidung ist das erste Beratungsgespräch kostenlos.
Anruf per Klick: 069 / 89 90 77 70