Einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner einig über die Trennung und die damit verbundenen Folgen, etwa das Sorgerecht und den Umgang mit gemeinsamen Kindern, den Unterhalt und die Aufteilung des Vermögens.

Diese Form der Scheidung ist schneller und kostengünstiger als eine strittige Scheidung, und das Gerichtsverfahren ist wesentlich kürzer.
 
Eine einvernehmliche Scheidung vermeidet Stress, spart Zeit, Geld und Lebensernergie. Die Kinder leiden weniger. Und man kann sich danach noch in die Augen blicken.

Sie eignet sich, als Online-Scheidung durchgeführt zu werden.

Was muss geklärt werden?

Im Fall einer Trennung und Scheidung geht es meist um die folgenden Themen:

  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Haushaltsgegenstände
  • Pkw
  • Wohnungszuweisung
  • Sorge- und Umgangsrecht


Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass es über diese Punkte keinen Streit gibt. Es sollte vermieden werden, hierüber vor Gericht zu streiten, denn das kostet Zeit, Nerven und viel Geld. Also besser vor dem Scheidungsverfahren eine faire Regelung vereinbaren. 

In vielen Fällen besteht ohnehin kein Konfliktpotential, etwa bei kurzer kinderloser Ehe, in der beide Eheleute Vollzeit gearbeitet haben und in etwa den gleichen Verdienst hatten oder nur der Kindesunterhalt geklärt werden muss.

Falls Regelungsbedarf besteht, werden wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten, mit der beide Seiten leben können.

Häufig gestellte Fragen





Müssen wir das Trennungsjahr einhalten?

Können wir uns mit einem gemeinsamen Anwalt scheiden lassen?

Worüber entscheidet das Gericht im Scheidungsverfahren?

Wie läuft ein Scheidungstermin ab?

Was ist der Versorgungsausgleich?

Kann eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich getroffen werden?

Ist eine einvernehmliche Scheidung kostengünstiger?

Wie lang dauert eine einvernehmliche Scheidung ?

Vorteile der einvernehmlichen Scheidung?

Ich helfe Ihnen gerne!

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Bei einer beabsichtigten Scheidung ist das erste Beratungsgespräch kostenlos.

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Rechtsanwalt Thilo Göbel